Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vermietungsbedingungen

Die Firma Ludwigs Oldtimerverleih vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter/Nutzer durch Vertragsunterzeichnung automatisch anerkennt. Der Mieter/Nutzer erklärt, dass er zur Auftragserteilung bemächtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlung hat die sofortige Beendigung des Vermietvorganges zur Folge. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.

Für Selbstfahrer gelten zusätzlich folgende Bedingungen: Das Mindestalter eines Mieters/Nutzers beträgt 25 Jahre, wobei der Mieter seit mindestens fünf Jahren im Besitz einergültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Reisepass/Personalausweis sowie ein gültiger nationaler Führerschein sind bei Anmietung vorzulegen.

Fahrzeugübergabe

Der Mieter/Nutzer übernimmt das Fahrzeug mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank, in technisch einwandfreiem Zustand nebst der Fahrzeugmappe. Bei Fahrzeugübergabe erfolgt eine Einweisung zur Handhabung und Bedienung des Fahrzeuges durch den Vermieter.

Ausschlussfrist

Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet offensichtliche Mängel an der Mietsache bei Fahrzeugübergabe unmittelbar anzuzeigen.
Anderenfalls können keinerlei Gewährleistungsansprüche oder Haftungsausschlüsse geltend gemacht werden.

Nutzung

Die Vermietung und Überlassung erfolgt an den Mieter/Nutzer persönlich. Sollten mehrere Personen das Fahrzeug während der Mietdauer nutzen wollen müssen diese im Mietvertrag bezeichnet werden und müssen die in Absatz 1 vorgegebenen Angaben erfüllen.
Der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters/Überlassers bedürfen:

  • Fahrten außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland,
  • Überlassung des Fahrzeuges an Dritte, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung des Mieters.
  • In keinem Falle gestattet ist die Verwendung des Fahrzeuges
  • zur „entgeltlichen oder „unentgeltlichen“ Vermietung an Dritte,
  • für Fahrten in andere als im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland,
  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen bei  denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder schnellster Zeiten ankommt,
  • zur Teilnahme an Oldtimertreffen/Versammlungen jeglicher Art
  • zur Beförderung von Gütern aller Art mit Ausnahme der üblichen persönlichen Reiseutensilien.

Besondere Obhutspflicht

Da es sich bei allen Fahrzeugen um seltene und wertvolle Exemplare handelt, obliegt dem Mieter/Nutzer eine besondere Obhutspflicht. Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Wartungsfristen, die bei einem Oldtimer wesentlich kürzer sind, als bei heute üblichen Automobilen, zu beachten. Der Mieter/Nutzer haftet für über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß. Alle Fahrzeuge sind wie in den Fahrzeugmappen angegeben zu betanken.  Die Fahrzeuge müssen übernacht in einer Garage oder einem bewachten Parkplatz geparkt werden. Rauchen im Fahrzeug und das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet. Bei schweren Gewitter oder Unwetter muss das Fahrzeug abgestellt und an einem geschützten/überdachten Platz geparkt werden.

Umbuchung/Stornierung

Die Umbuchung einer bestätigten Reservierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25 € möglich.
Bei Stornierung einer bestätigten Reservierung bis 14 Tage vor Vermietung fallen Bearbeitungsgebühren von 25 € an. Bei Stornierungen nach diesem Zeitraum wird eine Gebühr in Höhe von 50% der Mietgesamtkosten berechnet.

Verhalten im Schadensfall

Für den Schadensfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigungen oder Defekt) verpflichtet sich der Mieter/Nutzer den Vermieter/Überlasser „Ludwigs Oldtimerverleih“ unverzüglich undumfassend zu informieren.Grundsätzlich gilt:

  • der Mieter/Nutzer hat immer eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben. 
  • bei Unfällen muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift sämtlicher beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie das Kennzeichen aller beteiligter Fahrzeuge enthalten.
  • bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar sämtliche erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter/Nutzer zuveranlassen.

Rückgabe

Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt, im selben Zustand (insbesondere vollgetankt) wie bei der Übernahme, einschließlich sämtlichem Zubehör und Fahrzeugpapieren am Ort der vereinbarten Übergabe zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben wird der Tankservice  extra berechnet. Bei einer verspäteten Rückgabe wird mindestens eine 8 Std. Miete zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Reinigung grober, über gewöhnlichenGebrauch hinausgehender Verschmutzung wird gesondert berechnet. Die Kosten der Betriebsstoffe trägt der Mieter/Nutzer.Bei Überschreitung der vorgegebenen Freikilometer wird der Mehrverbrauch berechnet (siehe Preistabelle).

Zahlungsweise

Der Vermieter/Überlasser akzeptiert die Zahlung in bar oder durch Überweisung des Mietbetrages vorab.Bei Barzahlung muss vorab zum Zeitpunkt der Reservierung eine Anzahlung von min. 25 % des Mietbetrages geleistet werden. Der Rest ist bei Übergabe des Fahrzeuges in bar zu entrichten. Der Mieter muss zusätzlich zu den Mietkosten eine Kaution hinterlegen. Diese kann entweder in bar  (100,00 €) oder durch das Fahrzeug des Mieters erfolgen. Hierbei muss das Fahrzeug beim Vermieter geparkt werden und der Zulassungsschein übergeben werden. Diese Kaution wird am Ende der Mietdauer wieder an den Mieter übergeben, vorausgesetzt am Fahrzeug ist kein Schaden entstanden (siehe Ziff. 11)

Haftung des Vermieters/Überlassers

Der Vermieter/Überlasser und dessen Erfüllungsgehilfen haften nur für grobes Verschulden (d.h. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist. Für bei der Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus entstehende Verluste oder Schäden haftet der Vermieter/Überlasser gleichfalls nur bei grobem Verschulden. Insbesondere haftet der Vermieter/Überlasser nicht für Nichterfüllung des Vertrages, sofern die Nichterfüllung auf einem unvorhergesehenen Defekt oder einen Unfall des Fahrzeuges herrührt. Des Weiteren haftet der Vermieter/Überlasser nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, wenn die Nichterfüllung des Auftrages auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten zurückzuführen ist (z. B. Stau). Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche auf das Recht der Nachbesserung beschränkt.

Haftung des Mieters/Nutzers

Der Mieter/Nutzer haftet für alle eigenen Park- und Verkehrsübertretungen laut den StVO. Bei Beschädigungen am Fahrzeug oder selbstverschuldeten Unfällen haftet der Mieter/Nutzer mit einer Selbstbeteiligung von max. 1.500 €. Der Mieter/Nutzer haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitherbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Einschränkung der Fahrtüchtigkeit entstanden ist. Hat der Mieter/Nutzer Unfallflucht begangen oderseine Pflichten aus Ziff. 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt. Der Mieter/Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die aus nichtvertragsgemäßer Nutzung -siehe oben Ziff. 4 entstehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Haftung.

Geltung/Wegfall der Haftungsreduzierung

Die Haftungsreduzierung nach Ziff. 11 gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist Ludwigs Oldtimerverleih berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen.Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Mieter/Fahrer eine der Vertragspflichten dieser Bedingungen vorsätzlich verletzt. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist Ludwigs Oldtimerverleih berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Beweislastfür das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter/Fahrer.

Versicherung

Alle Fahrzeuge enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Fahrzeuge sind außerdem Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 €.

Verjährung

Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters/Überlassers wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugzustandes beginnt, wenn gegen den Mieter/Nutzer ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mit Gewährung von Akteneinsicht für den Vermieter/Überlasser oderdessen gesetzlichen Vertreter, spätestens aber sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges.

Ausschlussklausel

Ludwigs Oldtimerverleihbehält sich ausdrücklich das Recht vor, den Eintritt in ein Vertragsverhältnis ohne weitere Begründung zu verweigern.Dies kann bei Dauerregen, Schnee- oder Eisglätte der Fall sein oder auftretenden technischen Defekts des Fahrzeuges. Hier verschiebt sich Ihre Fahrt auf einen freien Ausweichtermin Ihrer Wahl.

Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Das UNCITRAL-Kaufrecht (UN Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten wird Ingolstadt als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ferner wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs.1 ZPO gleichgestellte Person ist.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Schriftform

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ludwigs Oldtimerverleih behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.